Studieren im Ausland

Aktuelles
Der Bewerbungszeitraum für die Vergabe von Restplätzen im Rahmen von ERASMUS und des Global Programmes für das Sommersemester 2026 findet
vom 15.06.2025, 09:00 Uhr bis 15.07.2025, 23:59 Uhr
über das Bewerbungsportal des International Office statt.
Informationen zu Studienaufenthalten im Ausland
- AnsprechpartnerinEinklappen
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Sie sind an einem Studium im Ausland interessiert? Dann vereinbaren Sie jederzeit gerne einen Termin und lassen Sie sich beraten:
Kirstin Freitag
Tel.: +49 (0)921 / 55-6331
Fax: +49 (9)921 / 55-6332- für ERASMUS-Angelegenheiten: erasmus.law@uni-bayreuth.de
- für LL.M.-Angelegenheiten: magister-legum@uni-bayreuth.de
- BewerbungEinklappen
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Der Bewerbungszeitraum für das Wintersemester und das Sommersemester endet jeweils am 1. Dezember des Vorjahres. Die Bewerbung findet über das Online-Bewerbungsformular des International Office statt.
- Informationen zum AuslandsstudiumEinklappen
- Anrechnung im Ausland erbrachter LeistungenEinklappen
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Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich die im Ausland erbrachten Leistungen anrechnen lassen. Bitte beachten Sie dafür die Regelungen des Landesjustizprüfungsamt sowie der Universität Bayreuth.
- Informationen des Landesjustizprüfungsamts zum Freiversuch (PDF) (siehe Punkt III. 2 a und b.)
- Regelung zur Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen (PDF)
Hinzuweisen ist auch auf die Informationen des Sprachenzentrums zur Anrechnung im Ausland erworbener Sprachkenntnisse.
- PartneruniversitätenEinklappen
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Die Universität Bayreuth unterhält eine Vielzahl von Kooperationspartnerschaften innerhalb Europas (ERASMUS) und außerhalb Europas (Global Programme). Eine Übersicht finden Sie hier:
- BeurlaubungEinklappen
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Während Ihres Studiums im Ausland können Sie sich auf Antrag an der Universität Bayreuth beurlauben lassen. Bitte beachten Sie, dass dieser Antrag erst nach erfolgter Rückmeldung gestellt werden kann. Weitere Informationen finden Sie hier.
- Wege ins AuslandEinklappen
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Ob ein oder zwei Semester, für eine mehrwöchige Summer Session, ein Praktikum im Ausland oder für ein ganzes Masterstudium - die Wege ins Ausland sind beinahe grenzenlos.
ERASMUS und Global Programme
Für ein Auslandssemester innerhalb der Europäischen Union unterhält die Universität Bayreuth zahlreiche ERASMUS-Partneruniversitäten. Auch für Aufenthalte im außereuropäischen Ausland kooperiert die Universität Bayreuth mit vielen Partneruniversitäten, für die Sie sich im Rahmen des Global Programmes bewerben können.
Freemover
Wer nicht im Rahmen eines Austauschprogramms ins Ausland möchte, kann sich als Freemover in eigener Verantwortung an jeder ausländischen Hochschule bewerben. In diesem Fall müssen Sie jedoch damit rechnen, dass Sie - anders als im Rahmen von ERASMUS und des Global Programmes - Studiengebühren entrichten und auch die anderweitige Finanzierung eigens sicherstellen müssen. Auch in diesem Fall stehen wir Ihnen jederzeit gerne beratend zur Seite, um Anrechnungsfragen und andere organisatorische Belange zu klären.
LL.M.-Studium
Der Master of Laws (LL.M.) ist ein postgraduales Studium, das sich regelmäßig an den Abschluss des Bachelor of Laws (LL.B.) beziehungsweise an das erste oder zweite Staatsexamen anschließt. In einigen Ausnahmefällen und unter bestimmten Voraussetzungen besteht jedoch die Möglichkeit, den LL.M. bereits vor dem Staatsexamen zu erwerben. Dies gilt insbesondere, wenn Sie an der Universität Bayreuth oder einer anderen Hochschule bereits ein rechtswissenschaftliches Bachelorstudium absolviert haben. Umfassende Informationen zu einem LL.M.-Studium im In- und Ausland finden Sie hier. - FinanzierungEinklappen
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Die Finanzierung eines Auslandssemester kann unterschiedlich erfolgen:
- Eine Möglichkeit ist das Auslands-BAföG. Weil die Bemessungsgrundlage für das Auslands-BAföG eine andere ist als für das Inlands-BAföG, kann ein Antrag auch für Studierende sinnvoll sein, die im Inland kein BAföG erhalten.
- Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) vergibt Stipendien für Studienaufenthalte im Ausland, darunter regelmäßig auch Stipendien zur Finanzierung eines postgradualen LL.M.-Studiums.
- Auch die dreizehn vom Bundesministerium für Bildung und Forschung bezuschussten Begabtenförderungswerke (z.B. Friedrich Ebert Sitftung, Konrad Adenauer Stiftung, Heinrich Böll Stiftung, usw.) fördern neben einem Studium im Inland auch Auslandsaufenthalte.
- Im Rahmen des ERASMUS-Programms erhalten Sie eine finanzielle Förderung. Die Höhe der Förderrate hängt dabei maßgeblich von dem Zielland ab, in dem Sie Ihr Auslandssemester verbringen.
- Für Studienaufenthalte im Rahmen von ERASMUS+ und im außereuropäischen Ausland vergibt der DAAD aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung PROMOS-Teilstipendien, dessen Höhe wie im Fall des ERASMUS-Programms vom jeweiligen Zielland abhängt.
- Hier finden Sie eine umfassende Übersicht über weitere, vor allem länderspezifische, Stipendien.